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Online-Razzien mit Bundes-Trojanern

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Stand 1. Oktober 2007

Mehr als ein Holzpferd: Bundestrojaner

Trojaner sind harmlos

Sie brauchen immer die Mithilfe des Opfers, um ihre schädliche Wirkung zu entfalten: Wenn die Troer den hölzernen Gaul vor ihrer Stadt für ein Freudenfest abgefackelt hätten, wäre die Geschichte ihrer Stadt anders verlaufen.

Auch die viele tückischen digitalen Plagegeister, die als Trojaner bezeichtet werden, bleiben wirkungslos, wenn der Benutzer sie einfach löscht. Hinter dem flotten Schlagwort Bundestrojaner verbirgt sich mehr als eine eMail vom BKA mit dem Anhang: klick-mich-ich-bin-der-offizielle-bundes-trojaner.exe.

Der Bundestrojaner ist es nicht

Vielmehr verbirgt sich dahinter ein Programm der Bundesregierung. Es ist für den Zeitraum 2007 bis 2009 mit einem jährlichen Volumen von 44 Millionen Euro ausgestattet und soll "die Fahndungs- und Aufklärungsmöglichkeiten im Internet" verbessern. Dazu zählt unter anderem:

„Maßnahme 3 BKA“ als Schwerpunkt den Ausbau der technischen Fähigkeit zur Online-Überwachung. Entfernte PCs sollen auf ver- fahrensrelevante Inhalte hin durchsucht werden können, ohne tatsächlich am Standort des Geräts anwesend zu sein.

Quelle: Anfrage von MdB Westerwelle et al. vom 13. Dezember 2006

Im Rahmen eines Nachtragshaushaltes wurden beim Parlament Mittel für die "für die Entwicklung einer Hackersoftware" eingeworben.

Quelle: Anfrage Jerzy Montag im Bundestags-Protokoll vom 13. Dezember 2007

In der gleichen Diskussion ignorierte der CDU-Abgeordnete Kauder (Erfinder des bekannten Kauderwelsch) die Öffentlichkeitsgebote der StVO indem er auf die vordemokratische Entstehungszeit der StVO hinwies und ansonsten offen dafür plädierte, daß auch auch Taten strafbar sein sollen, die zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar waren. Wahlweise bestreitet der Abgeordente Kauder, daß jederman Anspruch hat auf rechtliches Gehör hätte:

Können wir uns weiter darauf verständigen, dass das Analogieverbot des Art. 103 des Grundgesetzes für strafprozessuale Maßnahmen genau nicht gilt?

Quelle: Zwischenfrage MdB Kauder (CDU) im Bundestags-Protokoll vom 13. Dezember 2007

Briefträger sind früher wegen geringerer Zweifel am Grundgesetz nicht Briefträger geworden. Herr Kauder ist übrigens ausgebildeter Jurist.